FAQ’s

Hausboot FAQ's - Fragen & Antworten

FAQ's - Fragen & Antworten zum Hausboot bauen

Wer überlegt, ein Hausboot zu bauen oder in einem Floating Home dauerhaft zu wohnen, stellt sich jede Menge Fragen. Hier findest Du Antworten.

FAQ's - Hausbootbau

Was kostet ein Hausboot? Diese Fragen hören wir täglich. Die Antwort ist einfach: Etwas mehr als der Bau eines Wochenendhäuschens am Baggersee und etwas weniger als eine Villa auf Mallorca.  Um dir eine erste Kostenschätzung zu geben nutze bitte unseren eigens dafür entwickelten Haus-Boot-Konfigurator.

Als erste grobe Kalkulation findest du hier ein repräsentatives Beispielangebot für ein Hausboot mit einer Gesamtlänge von  8,50 Meter und einer Breite von 3,75 Meter inklusive Motorisierung und Steuerung. Optional mit einem Gebäudegrundgerüst aus Stahl L/B/H: 5,50/3,50/2,25/ inklusive fertig begehbarem Dach. Gesamtpreis: 32.735 €

Entsprechend unserem Projektablauf ergibt sich im besten Fall zwischen deiner Anfrage und der Fertigstellung des kompletten Stahlbaus eine Zeit von ca. 16 Wochen, wobei wir uns zu einer Fertigstellung von maximal 3 Monaten ab der Produktionsfreigabe verpflichten.

Alle weiteren Arbeiten an deinem Hausboot (Gebäude In- und Ausbau) kannst Du selbst, mit unserer Unterstützung oder auch mit anderen Fachhandwerkern bei uns auf dem Werftgelände oder an einem anderen geeigneten Ort deiner Wahl durchführen.

Fühl dich frei, werde kreativ und freue dich auf die Aufgaben, die vor dir liegen!

Ein Ponton ist ein Schwimmkörper. Verwendung findet er beispielsweise als schwimmender Anlegesteg für Boote und Schiffe oder schwimmende Plattformen und Hausboote. Als Materialien kommen alle im Schiffbau verwendeten Werkstoffe, wie beispielsweise Stahlblech, Holz, Aluminium oder Beton zum Einsatz.

Stahl:
Der Stahlponton, der fast unsinkbar, witterungsbeständig und wartungsfrei ist, besteht aus Schiffbaustahl und ist in vollständig geschweißter Bauweise nach üblichen Schiffbaustandards ausgeführt. Stahl ist zwar im Materialvergleich relativ schwer, gewährleistet dadurch aber hohe Stabilität und Festigkeit auf dem Wasser – deshalb ist er für fahrbare Hausboote zu bevorzugen.

Aluminium:
Gerade für Hausboote eignet sich Aluminium in verschiedenen Legierungen ganz besonders zur Herstellung von Pontonsystemen. Aluminium ist sehr leicht. Dadurch lässt sich einiges an Gewicht sparen, die Festigkeit ist trotzdem sichergestellt. Die Verarbeitung ist schwieriger als bei Stahl, dadurch entstehen wesentlich höhere Materialkosten.

Holz:
In den letzten Jahren wurde Holz als Basisgrundstoff zum Bau von schwimmenden Systemen von anderen Materialien wie Stahl, Aluminium, Beton und verschiedenen Kunststoffen abgelöst. Im klassischen Hausbootbau qualifiziert sich Holz als gutes Material für den Haus-Aufbau und kann so behandelt werden, dass eine Wasserdichte sichergestellt ist. Individuelle Wünsche sind so leicht umsetzbar und langlebig.

Beton:
Der Betonponton ist fast unsinkbar, sehr witterungsbeständig und praktisch wartungsfrei. Da der Ponton ohne zusätzliche Wand- oder Aussteifungselemente auskommt, kann er für Schwimmende Häuser (Floating Homes) als Keller oder zur Aufnahme von technischen Geräten genutzt werden. Nachteil: In den meisten Fällen können Betonpontons nur geschleppt werden – sie sind schlecht zu bewegen und ab einer bestimmten Größe nicht mehr kranbar. Ein wesentlicher Vorteil von Betonpontons ist ein tiefliegender Schwerpunkt des Hauses, was die Kippstabilität positiv beeinflusst.

Kunststoff:
Es gibt derzeit zwei unterschiedlich verwendete Kunststoffe im Hausbootbau: Polyethylen (PE) und glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK). Kunststoff-Pontons zeichnen sich durch leichten Transport, leichten Aufbau und eine leichte Installation aus und können schwere Lasten tragen, da sie eine hohe Tragkraft besitzen. PE wird in Rotationsformen hergestellt und ist leicht entflammbar.

Wasserweg oder Straßentransport?

Hast du dir schon Gedanken drüber gemacht, wo du dein neues Hausboot zu Wasser lassen (slippen) möchtest und wie du es dort hin transportierst?

Zum einen gibt es die Möglichkeit, das Boot über das Wasser zu seinem Zielort zu transportieren: Von unserem Werftgelände kommst du über den Storkower Kanal in viele Gewässer in und um Berlin sowie über die Wasserstraßen der Havel und Elbe in weitere Gebiete Deutschlands.

Eine andere Möglichkeit ist der Landweg: Über diesen kannst du entweder einzelne Teile, vorgefertigte Elemente oder das fertige Hausboot per Bootstransport an seinen Bestimmungsort bringen. Bis zu einer Bootsbreite von 2-3 m ist das meist gar kein Problem. Ein wesentlich höherer Transportaufwand, der natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, besteht bei Booten mit einer Breite von über 3 Metern. Hier bedarf es einer behördlichen Sondergenehmigung nach  § 70 StVZO .

Erfahrein unserem aktuellen Beitrag, welche Genehmigung und Richtlinien du mit deinem Hausboot oder schwimmenden Haus in Berlin und Brandenburg beachten musst.

Laut europäischem Parlament (CE-Richtlinien für Sportboote) gilt ein motorgetriebenes Hausboot mit einer maximalen Länge von bis zu 24 Metern und einer CE-Zulassung als Sportboot. Sportboote müssen dann in ein Seeschiffsregister eingetragen werden, wenn die Rumpflänge des Schiffes 15 Meter Länge übersteigt. Daher empfehlen wir eine maximale Bootslänge von unter 15 Metern. Gern übernehmen wir für dein neues Hausboot die CE-Zertifizierung.

Anders als ein Floating Home – also ein schwimmendes Haus – besitzt ein Hausboot einen Motor, eine Ruderanlage mit Steuerrad und meistens auch eine Navigationseinrichtung. Floating Homes dagegen liegen stets an einem Ort und werden in Deutschland i.d.R. ausschließlich zum Wohnen genutzt. Der Verband Internationale Bootsexperten e.V. hat im Jahre 2017 ein technisches Merkblatt herausgebracht, das fast alle der erforderlichen und einzuhaltenden Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen beinhaltet.

Zum Schluss noch ein Rat an alle Besitzer bzw. Eigner von Hausbooten: Führe ein Logbuch, das alle Fahrten nach Zeit und Ort nachweist. Hiermit erhöhst du die Chancen, dass dein Hausboot nicht als bauliche Anlage bezeichnet wird.

Grundsätzlich gilt: Das schwimmende Haus wird ähnlich wie eine Yacht mit einer Kasko-Versicherung zu einem gemeinsam festgelegten Wert versichert. Im Gegensatz zum Boot jedoch, wo sämtliche dazugehörigen Teile, Ausrüstung etc. in der Kasko-Versicherung eingeschlossen sind, braucht ein Hausboot wie das Äquivalent an Land eine Hausratversicherung. Die Ausstattung wie in einem normalen Haushalt geht weit über das Interieur einer Yacht hinaus – und daher werden hier die gleichen Maßstäbe wie für eine Hausratversicherung angesetzt

Auch auf eine Yacht-Haftpflicht-Versicherung sollte nicht verzichtet werden – ähnlich einer Haus – und Grundstücks-Haftpflichtversicherung für feste Gebäude. Hierbei sollte man insbesondere auch an das Thema Gewässerschäden denken.

Relativ problematisch war lange die Finanzierung eines Hausbootes. Da selbst Hausboote ohne eigenen Motorantrieb grundsätzlich ein bewegliches Wirtschaftsgut sind und zudem Wasser und Wetter ausgesetzt sind, tun sich noch immer viele Banken damit schwer, das Hausboot als Sicherheit zu akzeptieren.

Zudem gibt es für Hausboote kein Grundbuch, in das die Bank eine Grundschuld eintragen lassen kann. Für viele war das Finanzierungsrisiko daher nicht kalkulierbar.

Dennoch hat sich die Situation in den vergangenen Jahren entspannt. Die Konditionen liegen dabei zwischen einem höher verzinsten Konsumentenkredit und einem günstigen Baukredit für eine Immobilie.

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Welche Erfahrungen hast du gemacht? Hast du für unsere Leser hilfreiche Tipps? Wie bist du vorgegangen? Hinterlasse einfach hier einen kurzen Kommentar. Danke und beste Grüße.

One Comment

  1. Heinz-Werner Lafeld

    Ich besitze eine Motoyacht 11,50 m. Ich liege in Emden in.einer Marina und möchte auf Dauer auf meinem Boot leben. Jetzt kommt die bauaufsichtsbehörde und verlangt von mir einen Bauantrag. Obwohl ich viel unterwegs bin. Ich bin auch schon mit Hauptwohnsitz auf meinem Boot gemeldet nur mit einem anderen Hafen. Jetzt wo ich mich ummelden muss verlangt die Behörde eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Hafenbetreiber dieses sehe ich als Nötigung zu einer Straftat da ich ja nicht in dem Haus vom Hafenbetreiber einziehen und das ist dann eine Scheinadresse und kann mit einem Bußgeld bis 50 000 Euro geahndet werden. Genau so mit der Anmeldung da heißt es das Boot muß fest liegen oder darf nur gelegentlich bewegt werden. Dieses ist gegen unsere Verfassung Artikel 2 weil ich dadurch in meiner Freiheit eingeschränkt werde.

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